Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Burning Pants Festival vom 30.6.2023 –02.07.2023

Veranstalter des Festivals:

Burning Pants GmbH
Industriestraße 8
45899 Gelsenkirchen

Geschäftsführer: Gabriele Janetz, Zoran Kovac

Steuernummer: 319/5707/5835

Ust-Id: 351516758

Handelsregisternummer: HR B 16936

Begriffsdefinition

  1. Geltungsbereich der AGB und allgemeine Bestimmungen
  2. Tickets
  3. Camping, Parken, Anreise; Sauberkeit
  4. Einlass; Einlasskontrolle
  5. Hygiene; Infektionsschutz
  6. Verbotene Gegenstände für das gesamte Festivalgelände
  7. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
  8. Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen
  9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
  10. Haftungsbeschränkung
  11. Rechte am eigenen Bild
  12. Anwendbares Recht; Sonstiges

 

1. Begriffsdefinition

1.1. Veranstaltung:

Die Veranstaltung „Burning Pants“ besteht aus dem kompletten Prozess des Festivals. Das bedeutet Musik und Rahmenprogramm, sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Maßnahmen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Festivalbesucher zur Veranstaltung.

1.2. Festivalbesucher:

Der Begriff Festivalbesucher wird für alle Teilnehmer des Festivals verwendet. Hierzu zählen Besucher mit gültigem Ticket, das Personal des Festivals, die Künstler und deren Begleiter und Helfer, sowie Gäste des Veranstalters.

1.3. Park- und Campingflächen:

Diese umfassen alle für die Veranstaltung eingerichteten Park- und Campingflächen einschließlich der Erschließungswege aus dem öffentlichen Verkehrsraum und die Erschließungswege zum Veranstaltungsgelände

1.4. Festivalgelände:

Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem
Festivalticket gewährt wird. Dazu zählen der Camping- und Parkbereich, das Eventgelände vor der Bühne und alle Fläche rund um das Haus Sandersfeld und im Haus Sandersfeld.

1.5. Eventgelände:

Das Eventgelände ist das Gelände vor der Bühne, zum Festivalbesucher mit gültigem Wochenend- oder Tagesticket Zutritt haben.

2. Geltungsbereich der AGB und allgemeine Bestimmungen

2.1. Die AGB’s gelten für alle Flächen des Burning Pants Festival. Diese findet in der Ortschaft Sandersfeld, am Haus Sandersfeld auf dem ausgewiesenen Festivalgelände statt.

2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber eines Tickets („Festivalbesucher“) und dem Veranstalter. Mit Kauf eines Tickets schließt der Festivalbesucher mit  dem Veranstalter einen Vertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

2.3. Jeder Festivalbesucher erkennt die Rechte und Pflichten dieser AGB‘s sowie die Hausordnungen des Festivals und des Haus Sandersfeld sowie die Park- und Campingordnung Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt.

2.4. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu Es gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.

2.5. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zum Festivalgelände. Das Alter mittels amtlichem Lichtbildausweis.

2.6. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

2.7. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Festivalgelände aus.

3. Tickets

3.1. Tickets sind ausschließlich über www.burning-pants.de, die damit verbundenen Social Media Kanäle und über SH Promotion GmbH & Co. KG (www.metaltix.com) zu erwerben. Für den Erwerb über www.metaltix.com gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SH Promotion GmbH & Co. KG. Diese sind unter www.metaltix.com/agb abrufbar.

3.2. Nach der Entwertung des Tickets durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.

3.3. Alle Tickets sind digitale Tickets, die dem Besucher digital übermittelt werden.

3.4. Der Käufer verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) ausdrücklich einen Hinweis auf diese AGB zu geben und diese schriftlich als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

3.5. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum des Wird die Zahlung nicht durchgeführt oder rückbelastet, hat der Veranstalter beim Versand von gedruckten Eintrittskarten Anspruch auf Rücksendung von bereits versendeten Eintrittskarten bzw. bei der Ausstellung elektronischer Tickets auf die Löschung der Daten zur Zutrittslegitimation.

3.6. Bei einer Absage des Festivals besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

4. Camping, Parken, Anreise; Sauberkeit

4.1. Nur eine gültige Eintrittskarte mit dem Zusatz „Camping“ berechtigt auf den ausgewiesenen Campingflächen ab dem 09.2022, 10.00 Uhr auch zum Parken inklusive Campen. Es gilt die StVO. Ein Anspruch auf einen besonderen Bereich gibt es nicht. Nach dem Parken auf dem Campinggelände ist das Bewegen der Fahrzeuge bis zur Abreise nicht mehr gestattet.

4.2. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

4.3- Die Parkberechtigung erlischt, wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist oder aus anderen Gründen die Betriebserlaubnis entzogen bekommen Gleiches gilt, soweit das Fahrzeug mit Umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Mängeln abgestellt worden ist.

4.4. Aggregate bis 2 KW sind auf dem Campinggelände zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff Der Betrieb ist ausschließlich bis 24.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Sämtliche Aggregate sind in einem technisch einwandfreien und gewarteten Zustand entsprechend der Betriebsanleitung zu betreiben. Der Betrieb von Aggregaten und anderen Stromquellen ist stets zu überwachen. Es sind nur solche Aggregate mit einer Zulassung für die Europäische Union zulässig.

4.5. Der Festivalbesucher hat keinen Anspruch darauf, direkt am Fahrzeug zu Die Zelte müssen stand- und wettersicher sein und der Besucher ist für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgebauten Einrichtungen verantwortlich. Der Aufbau von Großraumzelten ist untersagt. Das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen. Nicht verkehrssichere Einrichtungen können auf Kosten des Besuchers abgebaut und vom Platz entfernt werden.

4.6. Es können befristete Fahrverbote, oder ein Umzug auf eine andere Stellfläche angeordnet werden, wenn die Bodenverhältnisse oder Wetterverhältnisse dies aus Sicherheitsgründen notwendig machen. Ebenso kann es notwendig werden, dass Fahrverbote ausgesprochen werden, oder der vorübergehende Aufenthalt im KFZ angeordnet werden muss. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen kann es erforderlich sein, dass eine Trennung von Camping und Parken angeordnet werden muss.

4.7. Auf der Homepage des Veranstalters wird rechtszeitig und regelmäßig über die Anreise und das Campen Generell ist die Festivalbesucher-, Park- und Campingordnung einzuhalten.

4.8. Generell ist auf dem gesamten Festivalgelände der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu Auf dem Campinggelände ist genutzte Platz aus Brandschutzgründen regelmäßig von Müll zu befreien, der Müll ist zu sammeln und die Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen zu entsorgen. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Es dürfen weder Müll noch sonstige Gegenstände zurückgelassen werden.

4.9. Für Tagesgäste werden ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung gestellt. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Es ist so zu parken, dass keine Parkflächen vergeudet werden. Zudem darf nur so geparkt werden, dass kein Fahrzeug an der Ausfahrt behindert wird. Schäden, die an anderen Fahrzeugen verursacht werden, sind umgehend der Polizei zu melden. Der Veranstalter haftet mit Ausnahme von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen.

5. Einlass; Einlasskontrolle

5.1. Vor dem Eintritt auf das Festivalgelände erhalten alle Festivalbesucher mit gültiger Eintrittskarte ein Festivalbändchen. Der Eintritt zum Festivalgelände ist nur mit unversehrtem und verschlossenem Festivalbändchen am Handgelenk und unter Einhaltung der Hygienereglungen möglich. Bei Verlust des Bändchens besteht kein Anspruch auf Ersatz.

5.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände und Eventgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibes- sowie Taschenkontrolle bei den Besuchern des Eventgeländes Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

5.3. Auf dem Eventgelände gilt ein Taschenverbot und ein Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränken. Zum Taschenverbot gehören sämtliche mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse. Ausgenommen von diesem Taschenverbot sind Taschen bis zu einer maximalen Größe von 30cm x 20cm x 5cm (A4).

5.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. 7., ein erkennbar stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, offensichtlicher Drogeneinfluss oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Personen unter 18 Jahren wird der Einlass ebenso verweigert. In Zweifelsfällen ist der Ordnungsdienst berechtigt, Einblick in einen amtlichen Lichtbildausweis zu nehmen. Wird ein solcher nicht vorgelegt, wird der Zutritt zum Gelände verweigertBesteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

6. Hygiene; Infektionsschutz

6.1. Für alle Festivalbesucher gilt die 3 G-Regel (getestet, geimpft, genesen). PCR Eingangs- oder Ausgangstestung, Antigenschnelltest, sind auf eigne Kosten und Rechnung zu erfüllen. Ohne einen Nachweis ist der Zutritt nicht gestattet.

6.2. Der Festivalbesucher erklärt sich bereit, eventuell während der Veranstaltung einen Antigenschnelltest zu wiederholen, wenn die gesetzlichen, behördlichen Vorgaben dies erfordern.

6.3. Der Festivalbesucher erklärt sich ebenfalls bereit, eine digitale oder analoge Auskunft über einen automatisierten Datenabgleich über Impf- und oder Teststatus zu erteilen.

6.4. Der Festivalbesucher ist verpflichtet, bei körperlichen Symptomen, die auf eine Infektionskrankheit (SarsCov2, Grippe, Erkältung, ä.) hinweisen, auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten. Bei dem Auftreten von Symptomen, die auf eine Infektionserkrankung hindeuten können, ist der Festivalbesucher verpflichtet, auf diese hinzuweisen und unmittelbar den Sanitätsdienst aufzusuchen und zu informieren.

6.5. Der Veranstalter behält sich vor geeignete und notwendige Maßnahmen des Infektionsschutz zum Schutz der Festivalbesucher vor schweren Infektionskrankheiten durchzuführen (z.B. Antigenschnelltest bei Eintritt, PCR Testung, Fiebermessung, ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen behördlich nicht vorgeschrieben sind. Der Festivalbesucher erklärt sich bereit, gegebenenfalls anfallende Kosten auf eigene Rechnung zu übernehmen. Ein Anspruch auf Durchführung besonderer Maßnahmen besteht nicht.

6.6. Der Veranstalter kann besondere Verhaltensregeln für die Festivalbesucher vorschreiben und Maßnahmen anordnen (zum Beispiel AHA-Regeln, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse). Der Festivalbesucher verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu Festivalbesucher, die diese Vorgaben nicht beachten oder ihnen nicht Folge leisten, können des Festivalgeländes verwiesen werden.

7. Verbotene Gegenstände für das gesamte Festivalgelände

7.1. Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz ) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind auf dem gesamten Festivalgelände verboten.

7.2. Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, müssen vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt werden.

7.3. Auf dem Eventgelände sind aus Gründen der Gefährdung zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo ), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

7.4. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen

8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- Festivalgeländeordnung sowie die Besucher-, Park- und Campingordnung des Veranstalters.

Folgende Dinge sind untersagt:

  • Das Mitführen der Gegenstände gemäß Ziffer 1
  • körperliche Gewalt gegen andere Festivalbesucher
  • Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen
  • außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten oder sich zu übergeben
  • bauliche Anlagen, Wände, Sachen zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen
  • gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben
  • ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen
  • Bereiche zu betreten, die mit dem zugeteilten Festivalbändchen nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
  • Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist nicht erwünscht. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten
  • Fotografieren im Haus Sandersfeld ist ausnahmslos

8.2. Festivalbesucher, die gegen diese Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Das Festivalbändchen verliert zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

8.3 Versuchte oder begangene Straftaten eines Festivalbesucher auf dem Festivalgelände (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl etc.) führen unmittelbar und ohne Vorwarnung zum Verweis vom Festivalgelände und einer Anzeige bei der Polizei. Das Festivalbändchen verliert zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

9. Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen

9.1. Das Burning Pants Festival findet bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für die Festivalbesucher befürchten lassen, wird das Burning Pants Festival sofort abgebrochen oder zeitweise In diesem Falle sowie bei Abbruch aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

9.2. Im Fall der Absage des Festivals aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid 19-Virus gilt die 1. Sie gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid 19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt zum Schutz der Festivalbesucher abgesagt werden muss.

9.3. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einer Band, hat der Festivalbesucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Burning Pants Festivals gewahrt Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen werden unmittelbar über die Homepage bekannt gegeben.

10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

10.1. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass beim Burning Pants Festival, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird daher empfohlen Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

11.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

11.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

12. Recht am eigenen Bild

12.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Burning Pants Festival, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

13. Anwendbares Recht; Sonstiges

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches

13.2. Es gelten die AGB in der jeweils gültigen Der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden vorgenommen bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.